Ganz Europa ohne Diskriminierung!
Aufruf an alle, die für Gleichberechtigung kämpfen:
Merkels Blockade gegen ein gleichberechtigtes Europa verhindern!

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso versprach bei seinem Amtsantritt in 2004:
Im April 2008 machte Barroso erst einen Rückzieher: Sein Gesetzesvorschlag sollte sich nur noch auf Diskriminierung aufgrund von Behinderungen beschränken. Gegen Diskriminierung aufgrund von Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Ausrichtung gäbe es damit außerhalb des Arbeitslebens keinen verbindlichen EU-Schutz.

Warum? Er hatte von konservativen Mitgliedstaaten Druck bekommen, allen voran von der deutschen Regierung. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel blockiert einen europaweit effektiven Schutz vor Diskriminierung.

Nach großem Druck durch das Europaparlament und zivilgesellschaftliche Akteure legte die Kommission am 2. Juli 2008 dann aber doch einen weitreichenden Richtlinienentwurf vor für eine umfassende Anti-Diskriminierungsrichtlinie. Die EU-Kommission ist zu Recht dem Ruf des Europaparlaments gefolgt und hat dem Druck der deutschen Regierung standgehalten.

Hier ist die Vorlage der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/employment_social/fundamental_rights/pdf/pubst/poldoc/propdir426_08_de.pdf

Nun verhandeln die 27 Mitgliedsstaaten über diesen Text. Das Europaparlament wird konsultiert. Angeführt von Berichterstatterin Kathalijne Maria Buitenweg (Grüne/FEA, Niederlande), unterstütze dieses am 2. April 2009 mehrheitlich (363 zu 226 Stimmen) den Kommissionsvorschlag für eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie. Auch "Mehrfachdiskriminierung", einer Kombination aus zwei oder mehreren Gründen, sollen unter die Richtlinie fallen. Allerdings sollen nach dem Willen des EP "Transaktionen zwischen Privatpersonen, für die die Transaktionen keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darstellen", ausgenommen werden. Aufgrund der Überforderungen für Kleinstunternehmen sollen diese, wie nach Vorbild des Civil Rights Act in den USA, besonders geschützt werden. Die Abgeordneten unterstreichen in einer Änderung am Kommissionsvorschlag, dass die Richtlinie keine Anwendung auf das einzelstaatliche Recht zur Gewährleistung des säkularen Charakters des Staates findet. Gleiches gelte für die Lehrinhalte, die Aktivitäten und die Gestaltung der einzelstaatlichen Bildungssysteme. Die Ausübung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in den Bereichen Bildung und Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und des Gesundheitswesens, wird nicht berührt. Ebenso wenig werde die Trennung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten, einschließlich des Bereichs des Ehe- und Familienrechts sowie des Gesundheitsrechts, geändert. Die Richtlinie betrifft zudem nicht die unterschiedliche Behandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Auch in den Bereichen Werbung und Medien findet die Richtlinie keine Anwendung. Ungleichbehandlungen können zulässig sein, "sofern sie durch ein legitimes Ziel objektiv und ausreichend gerechtfertigt sind und wenn die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind". Dabei kann es sich beispielsweise um besondere Altersbedingungen für den Zugang zu alkoholischen Getränken, Waffen oder zu einem Führerschein handeln. Darüber hinaus können von Versicherungen oder Banken angewandte "behinderungs- und altersbezogene versicherungsmathematische Faktoren und Risikofaktoren" als nicht diskriminierend angesehen werden. Allerdings muss nachgewiesen wird, dass es sich um für die Risikobewertung maßgebliche Faktoren handelt. Auch muss der Dienstleistungserbringer anhand versicherungsmathematischer Grundsätze oder statistischer oder medizinischer Daten "bedeutend höhere Risiken" belegen. Diese Daten müssen "exakt, aktuell und relevant sein und auf Antrag zur Verfügung gestellt werden". http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A6-2009-0149&language=DE

Nun ist der Spielball wieder bei den Mitgliedsstaaten. Sie müssen nun dem Richtlinienentwurf zustimmen. Es hängt nun auch wieder von Deutschland ab, ob es in Zukunft ein Europa der Vielfalt ohne Diskriminierung geben wird! Diese Richtlinie ist ein Gradmesser für das Europa der Bürgerinnen und Bürger, für den Stellenwert von Menschenrechten in der EU. Der umfassende Diskriminierungsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Alter, einer Behinderung, ihrem Glauben oder ihrer sexuellen Orientierung ist ein Menschenrecht.

Warum ist Merkel dagegen? Der von Barroso ursprünglich vorgesehene Grundsatz „keine Diskriminierung beim Schutz vor Diskriminierung“ ist im deutschen Recht bereits verwirklicht: Das Antidiskriminierungsgesetz von 2006 (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG) sieht für alle Formen der Diskriminierung gleiche Schutzinstrumente vor und umfasst sowohl das Arbeitsrecht als auch das Zivilrecht.

Die bayerische Sozialministerin Christa Stewens kritisierte den Richtlinienvorschlag der Kommission – ebenso wie die bayerischen Europaabgeordneten Dr. Anja Weisgerber und Dr. Gabriele Stauner (CSU) – als zu unklar. Sie wies darauf hin, dass ein wirksamer Schutz nicht „von oben verordnet“ werden, sondern nur durch eine vorurteilsfreie und tolerante Gesellschaft garantiert werden kann. Der Markt wird es schon richten, Gleichberechtigung braucht keine Gesetze (siehe: http://www.neu.bayern.de/Anlage7262292/EuropaberichtNr162008vom25092008.pdf.

Die Kritik aus den Reihen der CDU/CSU, der FDP und beispielsweise der arbeitgebernahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die neue Richtlinie würde der deutschen Wirtschaft schaden, läuft aber ins Leere: eine starke EU-Richtlinie schafft für Deutschland keine zusätzlichen Verpflichtungen. Außerdem hat die erste wissenschaftliche Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gezeigt: Die Kosten für die Umsetzung von Gleichberechtigung sind für die deutsche Wirtschaft gering: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/bmfsfj/generator/ADS/pressemitteilungen,did=112532.html

Aber: Eine starke EU-Richtlinie würde das AGG auf europäischer Ebene absichern und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, ihre Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen und damit auch die deutsche Regierung wieder in Zugzwang bringen. Eine schwache Richtlinie würde es hingegen den Kräften innerhalb von CDU/CSU/FDP leichter machen, die in Deutschland die Uhren wieder zurückdrehen wollen; ihnen ist das deutsche Gesetz ein Dorn im Auge. Es geht ihnen darum, die Kommission zu schwächen. Diese hat in den letzten Monaten Deutschland ermahnt, bereits existierende Verpflichtungen umzusetzen: Gemeinsam mit Bürgerrechtsinitiativen kritisiert die Kommission die in Art. 9 (AGG) gemachten Ausnahmen für Kirchen und Religionsgemeinschaften, oder dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht weiter benachteiligt werden, oder dass die Unterstützungsmöglichkeiten durch Verbände zu beschränkt sind. Die Betreiber der Blockadepolitik hoffen, indem sie eine kohärente EU-Antidiskriminierungspolitik verhindern, die Ausnahmen zu retten und sich den Weg offen zu halten, das deutsche Gesetz auch wieder zu stutzten.

Dafür nimmt die Bundesregierung in Kauf, sich auf EU-Ebene gegen geltendes deutsches Recht auszusprechen. Zu Lasten der europäischen Bürgerinnen und Bürger blockiert die Bundesregierung europaweite menschenrechtliche Standards, die in Deutschland bereits gelten.



Damit es eine fortschrittliche Richtlinie für ein gleichberechtigtes Europa wird, brauchen wir öffentlichen Druck in Deutschland, damit die deutsche Regierung ihre Blockadepolitik in Brüssel aufgibt.


Europäerinnen und Europäer!

Feministinnen und Feministen!

MenschenrechtlerInnen, Gender-Warriors, Alpha-Mädchen, Popfeministinnen, Kritikerinnen und Kritiker, LGBTQ*-AktivistInnen!

Migrantinnen und Migranten, alle, die ihr älter werdet, alle, die ihr nicht der jeweils dominanten Religion angehört, alle, die ihr eine Behinderung habt!

Alle, die ihr euch gegen Diskriminierung aussprecht!

Fordert Frau Merkel auf, Flagge zu bekennen und sich gegen Diskriminierung in ganz Europa einzusetzen!

SCHICKT ANGELA MERKEL EURE PROTESTMAIL!

Wir brauchen eine starke Anti-Diskriminierungsrichtlinie! Das sollte uns ein gleichberechtigtes Europa wert sein!

UNTERZEICHNET DEN AUFRUF!!


Für weitere Informationen siehe Hintergrund und Wer steht dahinter.

* Lesbian, Gay, Bisexual, and Transgender/Transsexual, Queer people
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